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FRANZ-KAFKA-ARCHIV www.komista.de/kafka
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1.) Kein Geld, keine Kostbarkeiten besitzen oder annehmen.
Nur folgender Besitz ist erlaubt: einfachstes Kleid (im einzelnen
festzusetzen), zur Arbeit Nötiges, Bücher, Lebensmittel für den eigenen
Gebrauch. Alles andere gehört den Armen.
2.) Nur durch Arbeit den Lebensunterhalt erwerben. Vor keiner Arbeit
sich scheuen, zu welcher die Kräfte ohne Schädigung der Gesundheit
hinreichen. Entweder selbst die Arbeit wählen oder falls dies nicht
möglich sich der Anordnung des Arbeitsrates fügen, welcher sich der
Regierung unterstellt.
3.) Für keinen andern Lohn arbeiten als den Lebensunterhalt (im einzelnen
nach den Gegenden festzusetzen) für zwei Tage
4.) Mäßigstes Leben. Nur das unbedingt Notwendige essen, z. B. als
Minimallöhnung, die in gewissem Sinn auch Maximallöhnung ist, Brot,
Wasser, Datteln. Essen der Ärmsten, Lager der Ärmsten
5.) Das Verhältnis zum Arbeitgeber als Vertrauensverältnis behandeln,
niemals Vermittlung der Gerichte verlangen. Jede übernommene Arbeit
zuendeführen unter allen Umständen, es wären denn schwere
Gesundheitsrücksichten dem entgegen
1.) Maximalarbeitszeit sechs Stunden, für körperliche Arbeit vier
bis fünf
2.) Bei Krankheit und arbeitsunfähigem Alter Aufnahme in staatliche
Altersheime und Krankenhäuser
Das Arbeitsleben als eine Angelegenheit des Gewissens und eine
Angelegenheit des Glaubens an den Mitmenschen.
Mitgebrachten Besitz dem Staat schenken zur Errichtung von
Krankenhäusern, Heimen.
Vorläufig wenigstens Ausschluß von Selbstständigen, Verheirateten und
Frauen
Rat (schwere Pflicht) vermittelt mit der Regierung
Auch in kapitalistischen Betrieben, lieber Arme
dort wo man helfen kann, in verlassenen Gegenden, Armenhäusern Lehrer
Fünfhundert Männer Höchstgrenze
Ein Probejahr